Kammerherr

Kämmerer­schlüssel mit Quaste vom Wiener Hof aus der Regierungszeit Kaiser Franz Josephs

Ein Kammerherr (in Österreich und Bayern Kämmerer;[1] mittellateinisch cambellanus oder cambrerius, französisch chambellan, englisch chamberlain) war Inhaber eines Hofamtes bei einem regierenden Herrscher, also Fürsten, König oder Kaiser. Zu Zeiten des Absolutismus war es oft ein von realen Pflichten weitgehend entbundener (Ehren-)Titel. Der Kammerherr stand im Rang über Kammerpagen und Kammerjunkern. An großen Höfen unterstanden die Kammerherren dem Hofmarschall oder dem Oberkammerherrn. Wahrzeichen des Ranges war ein Schlüssel.

Zu unterscheiden ist das Hofamt von dem des Kämmerers, eines Finanzbeamten – jedoch wurde das hier behandelte Hofamt in Österreich und Bayern ebenfalls Kämmerer genannt.[1][2]

Der Rang der Kammerherren war sehr hoch angesetzt; sie rangierten an einigen Höfen über den Generalleutnanten, an anderen über den Generalmajoren, an noch anderen mit diesen gleich.[3][4]

  1. a b Kammerherr. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 10: Ionĭer–Kimono. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1907, S. 518–519 (Digitalisat. zeno.org).
  2. Karl Möckl: Hof und Hofgesellschaft in Bayern in der Prinzregentenzeit. In: Pariser Historische Studien. Band 21, 1985, S. 183–235.
  3. Kammerherr. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 9: Johannes–Lackenbach. Altenburg 1860, S. 266 (Digitalisat. zeno.org).
  4. Karl Möckl: Hof und Hofgesellschaft in Bayern in der Prinzregentenzeit. In: Pariser Historische Studien Band 21, 1985, S. 183–235, hier besonders S. 198 f.

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